Die Häusliche Krankenpflege
Die häusliche Krankenpflege stellt immer eine Leistung Ihrer Krankenkasse dar und muß ärztlicherseits verordnet werden. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse teilweise oder voll übernommen. Es gibt dabei zwei Arten der Krankenpflege:
Grundpflege (§ 37.1. SGB V)
Die Grundpflege wird zur Vermeidung oder Abkürzung eines Krankenhausaufenthaltes ärztlicherseits verordnet, zunächst bis zu einem Zeitraum von 28 Tagen. Dieser kann jedoch auch verlängert werden. Sie dient z.B. zur häuslichen Versorgung in medizinischer und hauswirtschaftlicher Hinsicht. Die Grundpflege wird häufig nach Operationen nötig, bzw. wenn eine stationäre Behandlung nicht mehr benötigt wird. Die medizinische Pflegeleistung kann in diesen Fällen auch zu Hause mit entsprechender Hilfe durchgeführt werden.
Über diese Art der Krankenpflege zu Hause, die sicherlich oft angenehmer und sinnvoller ist, als ein zu langer Krankenhausaufenthalt, entscheidet der behandelne Haus- bzw. Krankenhausarzt. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Ärtzin bzw. Ihrem Arzt rechtzeitig darüber.
Gerne sind wir von der Häuslichen Krankenpflege Streckel auch dazu bereit ein kostenloses Beratungsgespräch im Krankenhaus oder in Ihrer Wohnung zu führen.
Behandlungspflege (§ 37.2. SGB V)
Die ärztlicherseits verordnete Behandlungspflege wird von der Krankenkasse ohne zeitliche Begrenzung getragen - solange sie den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.
Diese Leistungen können z.B. sein:
- Spritzen geben
- Verbände anlegen
- Blutzuckermessungen
- Blutdruckmessungen
- Medizinische Einreibungen
- Portversorgung
- Medikamentengabe
- u.s.w.
Diese Behandlungsmaßnahmen werden von fachlich geschulten Mitarbeitern erbracht. Auch hier sind Ihr behandelnder Arzt und Ihre Krankenkasse Ansprechpartner. Aber auch wir beraten Sie dahingehend gerne.